RREP VP – Neuaufstellung, 2. Entwurf 2026

Zweiter Entwurf 2026 zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern

Die Planungsregion Vorpommern umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz.

Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Die 1. Beteiligungsstufe gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) fand in der Zeit vom 07.08.2024 bis 07.10.2024 statt. Der Entwurf des RREP VP wurde auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet.

Die 2. Beteiligungsstufe mit dem überarbeiteten Entwurf zum RREP VP wird gemäß § 9 Absatz 2 ROG durchgeführt und gibt der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht.

Stellungnahmen können vom 01.04.2026 bis zum 27.05.2026 in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:

Weitere verfahrensbezogene Informationen (u.a. zur Auslegung der Beteiligungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung (PDF-Datei, 298 KB). Für den Umgang mit personenbezogenen Daten bei Abgabe von Stellungnahmen hat der Regionale Planungsverband Vorpommern eine Datenschutzerklärung (PDF-Datei, 157 KB) veröffentlicht.

Anfrage GIS-Daten zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten

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