5. Öffentlichkeitsbeteiligung zu raumbedeutsamen Abwägungsergebnissen gemäß Entwurf 2020 der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP)
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern hat beschlossen, im Rahmen der Zweiten Änderung des RREP Vorpommern eine Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen für die Windenergienutzung vorzunehmen. Der Geltungsbereich der Zweiten Änderung des RREP Vorpommern umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen.
Die Eignungsgebiete des rechtskräftigen RREP Vorpommern 2010 wurden mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 2015 (BVerwG 4 CN 7.14) aufgehoben.
Bei Eignungsgebieten, die sich im Bereich der Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz befinden, sind bisherige Festlegungen des rechtskräftigen RREP Mecklenburgische Seenplatte 2011 betroffen sind. Die beiden Ämter gehören seit der Kreisgebietsreform 2011 zur Planungsregion Vorpommern.
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern hat am 16. Juni 2020 die nach der 4. Beteiligung überarbeiteten Entwürfe der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und des Umweltberichts beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, für raumbedeutsame Abwägungsergebnisse eine 5. Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die 5. Beteiligung bezieht sich ausschließlich auf die 19 Eignungsgebiete, an denen raumbedeutsame Flächenveränderungen im Ergebnis der 4. Beteiligung vorgenommen wurden sowie auf die Begründung der einzelnen Kriterien für die Ausweisung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen. Für diese 5. Beteiligung wurde ein separates Dokument beschlossen.
Die 5. Öffentlichkeitsbeteiligung zu raumbedeutsamen Abwägungsergebnissen gemäß Entwurf 2020 der Zweiten Änderung des RREP Vorpommern findet in der Zeit vom 04.08.2020 bis 03.09.2020 statt. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden § 9 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Zur Information, zur Einsichtnahme oder zum Herunterladen werden Ihnen hier bereitgestellt:
- die Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern vom 22. Juni 2020 mit Informationen zu den Auslegungsorten und mit den Kontaktadressen zur Abgabe von Stellungnahmen (PDF-Datei, 0,1 MB),
- das Dokument für die 5. Beteiligung zu raumbedeutsamen Abwägungsergebnissen gemäß Entwurf 2020 der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (PDF-Datei, 5,0 MB),
- den Entwurf des Umweltberichts zum Entwurf 2020 der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (PDF-Datei, 6,4 MB)
- die Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern für den Umgang mit personenbezogenen Daten bei Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der 5. Beteiligung zur Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (PDF-Datei, 0,1 MB) und
- die Abwägungsdokumentation zur vierten Beteiligung zur Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern. Hier haben Sie Zugang zur Online-Abwägungsdokumentation.
Für Nachfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern unter der Telefonnummer 03834 514939-0 zur Verfügung.