Gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz werden hiermit die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über den zweiten Entwurf inklusive Umweltbericht des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern unterrichtet. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit gegeben, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen.
Die öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfes zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern findet in der Zeit vom 01.04.2026 bis zum 27.05.2026 statt.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Bekanntmachung und über diesen Link.
