Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald und die Hansestadt Stralsund bilden das gemeinsame Oberzentrum der Planungsregion Vorpommern.
Zwischen den Kernstädten Greifswald und Stralsund, die beide kreisfrei sind, und ihren Umlandgemeinden aus den Landkreisen Ostvorpommern bzw. Nordvorpommern und Rügen bestehen vielfältige Verflechtungsbeziehungen. Beide Zentren bilden mit ihren jeweiligen Umlandgemeinden eine funktionale Einheit. Durch Stadt-Umland-Abstimmungen sollen die Verwaltungsgrenzen so durchlässig gemacht werden, dass die Stadt-Umland-Räume ihre Potenziale im Interesse der Bürger und zum Nutzen der regionalen Entwicklung Vorpommerns voll entfalten können. Das geht nur durch die Schaffung eines guten Gesprächsklimas in enger, gutnachbarschaftlicher Zusammenarbeit.
Vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen und dem Zwang zu effektivem Mitteleinsatz hat die Landesregierung im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V, Kapitel 3.1.2 Stadt-Umland-Räume) vom 30.05.2005 Stadt-Umland-Räume um die größten Städte des Landes festgelegt und die Gemeinden dieser Räume zu einem Kooperations- und Abstimmungsprozess verpflichtet, dessen Ergebnisse in Text und Karte dokumentiert und bis 2010 mit Gemeindebeschlüssen bekräftigt werden sollen.
Für die Planungsregion Vorpommern wurden zwei Stadt-Umland-Räume festgelegt – jeweils um einen Teil des gemeinsamen Oberzentrums herum: der Stadt-Umland-Raum Stralsund und der Stadt-Umland-Raum Greifswald. Diese Festlegung hat ihre rechtliche Grundlage in den Bestimmungen des §16a Stadt-Umland-Räume des Landesplanungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.
Das Kooperations- und Abstimmungsgebot gilt für Planungen, Maßnahmen und Vorhaben mit Auswirkungen auf die Gemeinden im Stadt-Umland-Raum, insbesondere für die Bereiche Wohnen, Gewerbe einschließlich Einzelhandel, Verkehr, Kultur- und Freizeiteinrichtungen; es betrifft naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen ebenso wie die Vorhaltung kommunaler Einrichtungen. Neben Entwicklungsaufgaben von regionaler Bedeutung, die bereits in das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP) Eingang gefunden haben und hier spezifiziert werden können, betrifft das Kooperations- und Abstimmungsgebot somit auch Aufgaben im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene.
Der Ausweisung als Stadt-Umland-Raum im LEP M-V lagen die folgenden landeseinheitlichen Kriterien zugrunde:
Danach gehörten neben Greiswald und Stralsund jeweils weitere 11 Gemeinden zum Stadt-Umland-Raum. Die 2005 im Landesraumentwicklungsprogramm festgelegten Stadt-Umland-Räume berühren sich nicht. Deshalb wurden zwei separate Rahmenkonzepte für die beiden Teile des gemeinsamen Oberzentrums erarbeitet.
Die vorliegenden Rahmenkonzepte stellen den Sachstand des Diskussionsprozesses 2010 dar. Sie werden regelmäßig fortgeschrieben und um weitere gemeinsam interessierende Themen ergänzt. Die überwiegende Mehrzahl der Gemeinden hat beschlossen, im Rahmen halbjährlich stattfindender Stadt-Umland-Konferenzen die Stadt-Umland-Gespräche kontinuierlich weiterzuführen.
Aus den Ergebnissen der Abstimmungen werden sich langfristig auch Schlussfolgerungen für die Bauleitplanung und den planerischen Handlungsbedarf ergeben. Gleichzeitig sollen Stadt-Umland-Kooperationen in Zukunft verstärkt Grundlage für die Entscheidung des Einsatzes von Förderinstrumentarien sein.
Die beiden Rahmenkonzepte bestehen jeweils aus einem Textteil und einer Kooperationskarte. Außerdem wurden als Arbeitsgrundlage für die Stadt-Umland-Konferenzen Handlungsfelder bestimmt und Vorschläge für Einzelthemen im Rahmen der Kooperation formuliert. Dabei handelt es sich um eine offene Themenliste, die jederzeit aktualisiert und angepasst werden kann. Alle Dokumente können hier heruntergeladen werden:
Stadt-Umland-Raum Greifswald:
Stadt-Umland-Raum Stralsund: