Regionaler Planungsverband Vorpommern

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Aufgaben

Der Regionale Planungsverband Vorpommern (RPV VP) wurde auf der Grundlage des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Landesplanungsgesetz - gebildet. Die Gründungssitzung fand am 22.09.1992 statt.

Der Regionale Planungsverband Vorpommern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Er hat seinen Sitz in der Hansestadt Greifswald. Die laufenden Geschäfte werden dort von der Geschäftsstelle, dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern, wahrgenommen.

Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes sind die folgenden Gebietskörperschaften:

Der Regionale Planungsverband Vorpommern hat die Aufgabe,

  • das Regionale Raumentwicklungsprogramm aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben
  • an der Ausarbeitung und Aufstellung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Landesraumentwicklungsprogramm mitzuwirken,
  • Stellungnahmen zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von überregionaler Bedeutung abzugeben,
  • auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und und Landesplanung hinzuwirken und die Zusammenarbeit der für die Verwirklichung maßgeblichen öffentlichen und privaten Stellen zu fördern.

Dabei hat der Regionale Planungsverband die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten, die Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung gegeneinander und untereinander abzuwägen sowie bereits vorhandene Gutachten, Fachplanungen, Bauleitpläne oder Kreisentwicklungspläne zu berücksichtigen.

Der Regionale Planungsverband arbeitet - in Abstimmung mit der obersten Landesplanungsbehörde - auch mit den Gebieten jenseits der Landesgrenzen sowie mit den Nachbarregionen zusammen.